Einspeisebegrenzung
Einspeisebegrenzung bedeutet im SpeicherCampus-Kontext: Speicher kann abgeregelte PV-Energie aufnehmen. Fachlich wird der Begriff häufig als limitierte Netzeinspeisung beschrieben.
Was bedeutet Einspeisebegrenzung?
Eine Einspeisebegrenzung deckelt die Leistung, die eine PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeisen darf — als fester Prozentsatz der Anlagenleistung oder als absoluter Wert am Netzanschlusspunkt. Der Netzbetreiber schützt damit sein Netz vor Mittagsspitzen.
Ohne Gegenmaßnahme wird die Energie oberhalb der Grenze abgeregelt und ist verloren. Ein Speicher verwandelt genau diese Verluste in nutzbaren Ertrag: Er nimmt die gedeckelte Leistung auf, statt sie verfallen zu lassen.
Worauf es in der Praxis ankommt
- Begrenzungswert und Messpunkt aus dem Netzanschlussvertrag ziehen
- Abregelungsverluste aus der PV-Simulation quantifizieren (oft 3-10 %)
- DC-Kopplung nutzt die Abregelungsenergie am effizientesten
- EMS-Logik: erst Eigenverbrauch, dann Speicher, dann Einspeisung bis zur Grenze
Praxisbeispiel
Eine 150-kWp-Anlage mit 70-%-Begrenzung verliert rechnerisch 8.500 kWh pro Jahr durch Abregelung. Der Speicher nimmt die Mittagsspitze auf und verschiebt sie in den Abend — die „verlorene” Energie trägt jetzt zur Amortisation bei.
SpeicherCampus-Einordnung
Bei jedem Projekt mit Einspeisebegrenzung rechnet SpeicherCampus die Abregelungsenergie separat aus — sie ist oft das Zünglein an der Waage der Wirtschaftlichkeit.